Nr. 2.3 KorruR
Führungsverantwortung
1Korruptionsprävention erfordert in korruptionsgefährdeten Arbeitsbereichen eine erhöhte Fürsorge für die Beschäftigten.2Treten Korruptionsanzeichen auf, ist es Aufgabe der Führungskräfte, diesen konsequent nachzugehen.3Dabei bilden moderne Führungsgrundsätze und Korruptionsprävention keinen Widerspruch.4Führung beinhaltet vielmehr zielorientierte Kontrolle ohne Beschädigung des Ansehens der Beschäftigten.5Sie erstreckt sich situationsbezogen auch auf die Verringerung von Korruptionsgefahren.6Führungskräfte müssen sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sein und auf ein Behördenklima hinwirken, das es Beschäftigten ermöglicht, auf korruptionsanfällige Strukturen und gegebenenfalls auf einen Korruptionsverdacht hinzuweisen.7Es ist notwendig, die Dienst- und Fachaufsicht konsequent auszuüben.8Es wird empfohlen, Führungskräften als Hilfestellung für den Umgang mit Korruptionsgefahren einen Leitfaden an die Hand zu geben.9Der vom Innenministerium für Führungskräfte erstellte Leitfaden gegen Korruption steht als Muster zur Verfügung.