Nr. 2.5 KorruR
Personalrotation
1Durch Personalrotation kann Korruption vorgebeugt werden.2In Bereichen mit besonderer systematischer Korruptionsgefährdung wird angestrebt, die Verwendungszeit der Beschäftigten in einem Arbeitsbereich grundsätzlich auf fünf Jahre zu begrenzen.3Dem Wechsel des Arbeitsbereichs steht eine Änderung des Aufgabenzuschnitts gleich, mit der sichergestellt wird, dass sich die Zuständigkeit des Beschäftigten in seinem neuen Aufgabenbereich auf einen anderen Personenkreis erstreckt.4Eine längere Verwendungszeit soll nur aus dringenden dienstlichen Gründen eingeräumt werden.5Für diesen Fall sind sonstige korruptionspräventive Maßnahmen zu stärken.6Die dringenden dienstlichen Gründe sowie zu ergreifende Ausgleichsmaßnahmen (zum Beispiel vermehrte Kontrollen) sind als organisatorische Verfügungen aktenkundig zu machen.7Ein dringender dienstlicher Grund kann zum Beispiel das Fehlen geeigneten Personals oder einer Stelle gleicher Wertigkeit sein.8Soweit es möglich ist, sollen die persönlichen Interessen der Beschäftigten, insbesondere im Hinblick auf den Zeitpunkt der Rotation, berücksichtigt werden.