Nr. 3.2 KorruR
Allgemeine Vorgangskontrolle, Dienst- und Fachaufsicht
1In korruptionsgefährdeten Arbeitsbereichen sind geeignete Maßnahmen zur Vorgangskontrolle im Geschäftsablauf vorzusehen, zum Beispiel Wiedervorlagen, Abschlussvermerke, stichprobenweise Überprüfung von Ermessensentscheidungen.2Besonders korruptionsgefährdete Arbeitsbereiche verlangen darüber hinaus eine verstärkte Kontrolle, zum Beispiel Stichproben, gegebenenfalls auch durch die Aufsichtsbehörden.3Sie dient dem Schutz der Beschäftigten und soll Außenstehenden deutlich machen, dass eine hohe Aufdeckungswahrscheinlichkeit besteht.