Nr. 3.5 KorruR
Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge
1Es sollen Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge bestellt werden, die auch für mehrere Dienststellen zuständig sein können.2Die Ansprechpartner nehmen ihre Aufgabe weisungsfrei wahr und sind direkt der Dienststellenleitung unterstellt.3Sie können in ihrem Zuständigkeitsbereich ohne Einhaltung des Dienstweges um Rat und Unterstützung gebeten werden.4Aufgaben eines Ansprechpartners für Korruptionsvorsorge können zum Beispiel sein:
- –Erteilen von Auskünften in Fällen von versuchter Manipulation und Einflussnahme oder bei aufkommenden Verdachtsmomenten,
- –Nachgehen von Hinweisen auf korruptives Verhalten sowie Information der Dienststellenleitung (vergleiche Nr. 5.1),
- –Analyse von Schwachstellen in der dienstbetrieblichen Organisation,
- –Vorschlag geeigneter Präventionsmaßnahmen, laufende Überprüfung und Anpassung bestehender Maßnahmen,
- –Sensibilisierung der Beschäftigten für die Korruptionsproblematik.