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Neuer EU-Leitfaden fördert sozial verantwortliche Auftragsvergabe

Die Europäische Kommission veröffentlicht einen neuen Leitfaden zur Integration sozialer Kriterien in öffentliche Vergaben.

Neuer EU-Leitfaden fördert sozial verantwortliche Auftragsvergabe

Kurz zusammengefasst

Das Wichtigste auf einen Blick

  • EU-Leitfaden zeigt Wege für soziale Kriterien in öffentlichen Vergaben.
  • Soziale Anforderungen müssen transparent, messbar und auftragsbezogen formuliert werden.
  • Auftraggeber können soziale Kriterien in Leistungsbeschreibung und Zuschlag verankern.

I.Sozial verantwortliche Auftragsvergabe gewinnt an Bedeutung

Die Europäische Kommission bestätigt mit einem neuen Leitfaden zur sozial verantwortlichen Auftragsvergabe erneut ihr Engagement für eine nachhaltige und inklusive öffentliche Beschaffungspraxis. Öffentliche Auftraggeber können anhand dieses Leitfadens soziale Kriterien wirksam und rechtssicher in ihre Vergabeverfahren integrieren.

II.Rechtliche Grundlage für soziale Kriterien

Ausgangspunkt für die Umsetzung sozialer Kriterien in Vergabeverfahren bildet die EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU. In Deutschland wurde die Richtlinie insbesondere über die Bestimmungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie in der Vergabeverordnung (VgV) umgesetzt. Ergänzend kommen Vorschriften der Unternehmensvergabeverordnung (UVgO) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) zum Einsatz.

In diesem rechtlichen Rahmen können Auftraggeber soziale Aspekte bereits in der Leistungsbeschreibung selbst (§ 121 GWB) oder als Zuschlagskriterien nach § 127 GWB verankern. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die sozialen Anforderungen eindeutig, transparent und diskriminierungsfrei formuliert werden.

III.Soziale Kriterien zielführend und rechtssicher integrieren

Um soziale Anforderungen rechtssicher umzusetzen, zeigt der neue EU-Leitfaden konkrete Strategien auf:

  • Soziale Aspekte frühzeitig definieren: Bereits bei der Bedarfsermittlung und der Formulierung der Leistungsbeschreibung können soziale Ziele formuliert werden.
  • Zuschlagskriterien klar festlegen: Öffentliche Auftraggeber können soziale Kriterien gezielt als Zuschlagskriterien gemäß § 58 VgV formulieren. Dabei sind Transparenz sowie eine objektive Messbarkeit entscheidend.
  • Vertragsmanagement und Monitoring berücksichtigen: Auch nach Zuschlagserteilung sollten Verträge sozial verantwortliche Aspekte beinhalten und deren Einhaltung konsequent überwacht werden.

IV.Praxisnahe Empfehlungen und Erfolgsbeispiele

Der Leitfaden bietet öffentlichen Auftraggebern praktische Empfehlungen an, wie soziale Aspekte entlang des gesamten Beschaffungsprozesses berücksichtigt werden können. Insbesondere geht es um:

  • Förderung fairer und sicherer Arbeitsbedingungen
  • Integration benachteiligter Gruppen in Beschäftigungsmaßnahmen
  • Verbesserung der Zugänglichkeit für Personen mit Behinderungen
  • Förderung der sozialen Nachhaltigkeit entlang der gesamten Lieferketten

Zudem enthält der Leitfaden wertvolle Hinweise zur messbaren Erfolgskontrolle sozialer Vergabestrategien. Ziel ist, Vergabestellen dabei zu unterstützen, ihre soziale Wirkung nachvollziehbar zu messen und kontinuierlich zu verbessern.

V.Erfolgsbeispiele zeigen die Umsetzung in der Praxis

Zahlreiche Beispiele aus verschiedenen EU-Staaten verdeutlichen, wie sozial verantwortliche Beschaffung erfolgreich und rechtssicher umgesetzt werden kann. Gemeinden und öffentliche Einrichtungen profitieren dabei von innovativen Ansätzen und Best Practices. Die dargestellten Vergabeverfahren liefern konkrete Impulse und verdeutlichen, wie soziale Kriterien zur Förderung von sozial nachhaltiger Wirtschaft und inklusiver Beschäftigung beitragen.

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