Kurz zusammengefasst
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Entwicklung betrifft die von der Vergabekammer des Bundes gebilligte Preisprüfung bei ausgeschriebenen Planungsleistungen.
- Betroffene Stellen müssen vergleichbare Vorgänge anhand der neuen Kriterien prüfen.
- Die rechtliche Bewertung hängt von konkreten Tatsachen, Zuständigkeiten und Fristen ab.
- Betroffene Muster und Arbeitsabläufe sollten im Vergaberecht zeitnah aktualisiert werden.
I.Entscheidung
Der Bundesgerichtshof hat die Preisprüfung bei Planungsleistungen nach dem Wegfall verbindlicher HOAI-Mindestsätze eingeordnet. Auftraggeber dürfen ein ungewöhnlich niedriges Honorar aufklären, müssen dabei aber die vereinbarte Leistung, die Kalkulation und die konkrete Wettbewerbssituation berücksichtigen.
Die frühere Preisbindung kann nicht durch die Hintertür wieder eingeführt werden. Eine Prüfung ist nur gerechtfertigt, wenn der Preis im Verhältnis zur Leistung auffällig niedrig erscheint oder Zweifel an der ordnungsgemäßen Ausführung bestehen. Die Vergabestelle muss ihre Schlussfolgerung nachvollziehbar dokumentieren.
II.Bedeutung für die Praxis
Bieter sollten ihre Kalkulation und die Leistungsannahmen offenlegen, wenn eine Aufklärung verlangt wird. Auftraggeber müssen zwischen einer zulässigen Plausibilitätskontrolle und einer unzulässigen Rückkehr zu festen Mindestpreisen unterscheiden.
Quellen
- Preisprüfung bei Planungsleistungen nach Wegfall verbindlicher HOAI-Mindestsätze https://a24salescloud.de/de-de/news/zur-preispruefung-bei-planungsleistungen