§ 17 VgMinArbV M-V
Datenbank
Das Register über ausgeschlossene Unternehmen nach § 16 Absatz 5 Satz 3 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Ausschlussregister) wird in Form einer Datenbank (automatisierte Datei) geführt.
In das Ausschlussregister werden folgende Daten aufgenommen:
- 1.der meldende öffentliche Auftraggeber mit Anschrift und Ansprechperson, ferner Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
- 2.Aktenzeichen oder Vergabenummer,
- 3.Datum der Zuschlagserteilung,
- 4.das ausgeschlossene Unternehmen mit Firma oder Geschäftsbezeichnung, Rechtsform, Sitz und Anschrift,
- 5.Gewerbezweig oder Branche mit CPV-Code der betroffenen Tätigkeiten,
- 6.Beginn und Ende des Ausschlusses.