§ 14 TVgG M-V
Ausschluss des Angebotes
1Fehlt bei Angebotsabgabe eine Erklärung gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1, § 6 Absatz 1 Satz 1, § 8 Absatz 1 Satz 1, § 9 Absatz 1 Satz 1 (Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen) oder weist die Erklärung inhaltliche Mängel auf, ist das Angebot, soweit auch nach einmaliger erneuter Fristsetzung die Erklärung nicht oder unvollständig nachgereicht wird, von der Wertung auszuschließen.2Der öffentliche Auftraggeber kann in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festlegen, dass er keine Erklärung nachfordern wird.3Soweit ein Verstoß gegen § 8 Absatz 1 Satz 1 vorliegt, gelten die Regelungen über den Ausschluss gemäß § 19 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes.