§ 3 KomHKVO
Finanzhaushalt
In den Finanzhaushalt werden mit folgender Gliederung aufgenommen
- 1.als Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
- a)Steuern und ähnliche Abgaben,
- b)Zuwendungen und allgemeine Umlagen, außer für Investitionstätigkeit,
- c)sonstige Transfereinzahlungen,
- d)öffentlich-rechtliche Entgelte, außer Beiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit,
- e)privatrechtliche Entgelte, außer für Investitionstätigkeit,
- f)Kostenerstattungen und Kostenumlagen, außer für Investitionstätigkeit,
- g)Zinsen und ähnliche Einzahlungen und
- h)sonstige haushaltswirksame Einzahlungen,
- a)
- 2.als Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
- a)Personalauszahlungen,
- b)Versorgungsauszahlungen,
- c)Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen und für den Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände,
- d)Zinsen und ähnliche Auszahlungen,
- e)Transferauszahlungen, außer für Investitionstätigkeit, und
- f)sonstige haushaltswirksame Auszahlungen,
- a)
- 3.der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit,
- 4.als Einzahlungen für Investitionstätigkeit
- a)Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionstätigkeit,
- b)Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit,
- c)Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen,
- d)Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögensanlagen und
- e)Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit,
- a)
- 5.als Auszahlungen für Investitionstätigkeit
- a)Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
- b)Auszahlungen für Baumaßnahmen,
- c)Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen,
- d)Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögensanlagen,
- e)Auszahlungen für aktivierbare Zuwendungen und
- f)Auszahlungen für sonstige Investitionstätigkeit,
- a)
- 6.der Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionstätigkeit,
- 7.die Summe der Salden nach den Nummern 3 und 6 als Finanzmittelüberschuss oder Finanzmittelfehlbetrag,
- 8.als Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
- a)Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und
- b)Einzahlungen aus der Aufnahme innerer Darlehen,
- a)
- 9.als Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
- a)Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und
- b)Auszahlungen für die Rückzahlung innerer Darlehen,
- a)
- 10.der Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit und
- 11.die Summe der Salden aus den Nummern 7 und 10 als Finanzmittelveränderung.