§ 16 KomHKVO
Erläuterungen
Im Vorbericht oder im Haushaltsplan werden mindestens erläutert
- 1.die wesentlichen Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, soweit sie von den Ansätzen des Vorjahres erheblich abweichen,
- 2.neue Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen,
- 3.bei Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken, in jedem folgenden Haushaltsplan die bisherige Abwicklung,
- 4.Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen zur Erfüllung von Verträgen, die die Kommune über ein Jahr hinaus zu erheblichen Zahlungen verpflichten, und
- 5.die wesentlichen zweckgebundenen Erträge und Einzahlungen.