Bundesland

Art. 24 RL 2014/23/EU

Vorbehaltene Konzessionen

Materialien zu Artikel 24 RL 2014/23/EU

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar RL 2014/23/EU
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu Artikel 24

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Der Hauptzweck des begünstigten Unternehmens und der Mindestanteil von 30 Prozent der bezeichneten Arbeitskräfte müssen vorliegen. Der Vorbehalt ist bekanntzumachen. Er erlaubt einen begrenzten Teilnehmerkreis, aber keine beliebige Auswahl unter den hierfür qualifizierten Unternehmen.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar RL 2014/23/EU

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