Bundesland

Art. 22 RL 2014/25/EU

Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden

Materialien zu Artikel 22 RL 2014/25/EU

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar RL 2014/25/EU
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu Artikel 22

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Begünstigt wird die Dienstleistungsvergabe zwischen öffentlichen Auftraggebern aufgrund eines entsprechenden Rechts- oder veröffentlichten Verwaltungsakts. Eine bloße Vertragsklausel oder eigens zur Wettbewerbsvermeidung geschaffene Exklusivität genügt nicht.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar RL 2014/25/EU

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