Bundesland

Art. 19 RL 2014/25/EU

Zu anderen Zwecken als der Ausübung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit oder der Ausübung einer solchen Tätigkeit in einem Drittland vergebene Aufträge oder ausgerichtete Wettbewerbe

Materialien zu Artikel 19 RL 2014/25/EU

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar RL 2014/25/EU
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu Artikel 19

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Für eine Einrichtung des öffentlichen Rechts kann dennoch die allgemeine Vergaberichtlinie gelten. Die Drittlandsausnahme setzt fehlende physische Nutzung eines Netzes oder Gebiets in der Union voraus; ein ausländischer Vertragspartner allein genügt nicht.

Rechtsprechung

EuGH, Urteil vom 10.4.2008 – C-393/06, Ing. Aigner, ECLI:EU:C:2008:213; Slg. 2008, I-2339.

Sektorenverfahren nur für sektorenbezogene Aufträge; Einrichtung des öffentlichen Rechts unterliegt für sonstige Beschaffungen allgemeinem Vergaberecht. Trennung von Tätigkeiten/Buchführung hebt Auftraggebereigenschaft nicht auf.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar RL 2014/25/EU

Ihre relevanten Gesetze ohne erneutes Suchen

Tipp: Starten Sie diese Bookmark-Aktion auf genau der Seite, die Sie speichern möchten – etwa auf der Hauptseite Ihres Rechtsgebiets oder bei Ihrem bevorzugten Gesetz.

Bookmark hinzufügen

Speichern Sie die aktuell geöffnete Vergabevorschriften.de-Seite und wählen Sie als Ordner am besten die „Lesezeichenleiste“.

Ihr Browser
  1. Im Browsermenü „Lesezeichen hinzufügen“ wählen.
Tastenkombination Strg+D

Lesezeichenleiste einblenden

Danach blenden Sie die Lesezeichenliste am besten mit der nachfolgenden Tastenkombination dauerhaft ein. Dadurch genügt ein Klick zu allen relevanten Gesetzen.

Öffnen Sie im Browsermenü die Lesezeichenleiste.

Tastenkombination Strg+Umschalt+B