§ 13 STFLG-VO kraftfahrzeug
Inkrafttreten
1(1) Diese Verordnung tritt am 1. November 2025 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Erste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Kraftfahrzeuggewerbe vom 6. März 2024 (Amtsbl.2I S. 151) außer Kraft.3Saarbrücken, den 6. Oktober 2025 Der Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Dr.4Jung