§ 3 STFLG-VO sanitaer
Eingruppierung
Eingruppierungsmerkmale der Entgeltgruppen:
E1 Z. B. ungelernte Helfer, Hilfsarbeiter Qualifikationsmerkmale: Keine einschlägige, gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung Tätigkeitsmerkmale: Tätigkeiten, die keine berufsfachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern
1E2 Z. B. qualifizierter Helfer, Fachhelfer Qualifikationsmerkmale: Gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung ohne Abschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand Tätigkeitsmerkmale: Tätigkeiten, die geringe berufsfachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern E3 Z. B. Jungmonteur, Geselle im 1. Gesellenjahr Qualifikationsmerkmale: Gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss nach Einarbeitung Tätigkeitsmerkmale: Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach konkreter Anweisung anforderungsgerecht ausgeführt werden E4 Z. B. Monteur, Geselle im 2. Gesellenjahr Qualifikationsmerkmale: Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und Berufspraxis im Ausbildungsberuf Tätigkeitsmerkmale: Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach allgemeiner Anweisung weitgehend selbstständig ausgeführt werden E5 Z. B. selbstständiger Monteur, Geselle im 3. Gesellenjahr, Kundendienstmonteur Qualifikationsmerkmale: Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und mehrjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie Fachkenntnissen in einem einzelnen technischen bzw. kaufmännischen Sachgebiet Tätigkeitsmerkmale: Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach allgemeiner Anweisung stets selbstständig ausgeführt werden E6 Z. B. selbstständiger Monteur, Geselle im 4. Gesellenjahr, Kundendienstmonteur Qualifikationsmerkmale: Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und mehrjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie Fachkenntnissen in einem einzelnen technischen bzw. kaufmännischen Sachgebiet.2Tätigkeitsmerkmale: Tätigkeiten qualifizierter Art, die nach allgemeiner Anweisung stets selbstständig ausgeführt werden
1E7 Z. B. berufserfahrener Monteur (ab 4. Gesellenjahr) Qualifikationsmerkmale: Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und mehrjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie vertieften Fachkenntnissen in einem einzelnen technischen bzw. kaufmännischen Sachgebiet Tätigkeitsmerkmale: Tätigkeiten höherwertiger Art, die im Rahmen betrieblicher Richtlinien weitgehend eigenverantwortlich ausgeführt werden (z. B. Mitarbeiterführung von mindestens zwei Mitarbeitern der Entgeltgruppen 3 – 6) E8 Z. B. Obermonteur, qualifizierter Kundendiensttechniker Qualifikationsmerkmale: Einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und langjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie vertieften Fachkenntnissen auf mehreren technischen bzw. kaufmännischen Sachgebieten in Verbindung mit dem Abschluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung Tätigkeitsmerkmale: Tätigkeiten höherwertiger Art, die im Rahmen betrieblicher Richtlinien stets eigenverantwortlich ausgeführt werden (z. B. Mitarbeiterführung von mindestens zwei Mitarbeitern der Entgeltgruppe 7) E 9 Meister Eingangsstufe Qualifikationsmerkmale: a. Meister mit der Voraussetzung zur Eintragung in die Handwerksrolle, aber mit geringer Berufspraxis als Meister oder b. einschlägige gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsausbildung mit Abschluss und langjähriger Berufspraxis im Ausbildungsberuf sowie herausragenden Fachkenntnissen in mehreren technischen bzw. kaufmännischen Sachgebieten in Verbindung mit dem Abschluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung oder c. staatlich geprüfter Techniker mit geringer Berufspraxis als Techniker.2Tätigkeitsmerkmale: a. Tätigkeit als Meister ohne bestimmtes Aufgabengebiet oder b. Tätigkeit in der Funktion eines Gruppenleiters bzw. kaufmännischen oder technischen Sachbearbeiters E 10 Meister mit einschlägiger Berufserfahrung Qualifikationsmerkmale: a. Meister mit der Voraussetzung zur Eintragung in die Handwerksrolle und mehrjähriger Berufspraxis als Meister oder
b. anderer gleichwertiger Abschluss und umfassende Berufspraxis in mindestens zwei Geschäftsfeldern des Betriebes oder c. staatlich geprüfter Techniker mit mehrjähriger Berufspraxis als Techniker Tätigkeitsmerkmale: a. Tätigkeit als Meister in anordnender und beaufsichtigender Funktion mit mindestens zwei eigenständigen Aufgabengebieten oder b. Tätigkeit in einer Funktion einer Montageleitung bzw. einer kaufmännischen oder technischen Sachgebietsleitung, die selbstständige und eigenverantwortliche Entscheidungen verlangt c. Mindestens drei Jahre Berufserfahrung als Meister E 11 Meister Betriebsleiter, Konzessionsträger Qualifikationsmerkmale: a. Meister mit der Voraussetzung zur Eintragung in die Handwerksrolle und umfassender Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung (z. B. Betriebswirt des Handwerks oder Technischer Betriebswirt) oder b. anderer gleichwertiger Abschluss und umfassende Berufspraxis in mehreren Geschäftsfeldern des Betriebes sowie dem Abschluss einer einschlägig anerkannten Fortbildung (z. B. Betriebswirt des Handwerks oder Technischer Betriebswirt) Tätigkeitsmerkmale: a. Tätigkeit als Meister in leitender Funktion in besonders schwierigen und verantwortungsvollen Aufgabengebieten oder b. Tätigkeit in übergeordneten Leitungsfunktionen des Betriebes, die eigenverantwortliche Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für den Betriebs- oder Geschäftsablauf erfordern c. Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung als Meister d. Tätigkeit als Betriebsleiter, Konzessionsträger