SL

§ 10ILO STFLG

-Kernarbeitsnormen

Materialien zu § 10ILO STFLG

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar STFLG
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 10

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Das Hinwirkungsgebot ist durch geeignete auftragsbezogene Bedingungen und Nachweise umzusetzen. Gütezeichen können helfen, müssen aber inhaltlich passen und gleichwertige Nachweise zulassen. Eine pauschale Unternehmensverpflichtung ohne Warenbezug ersetzt diese Prüfung nicht.

Rechtsprechung

EuGH, Urteil vom 10.5.2012 – C-368/10, Kommission/Niederlande (Max Havelaar), NZBau 2012, 445. Die damalige Gütezeichenverwendung und unbestimmte Nachhaltigkeitsanforderungen waren rechtswidrig; die spätere ausdrückliche Gütezeichenregelung ist gesondert zu beachten.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar STFLG

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