SL

§ 9Betreiberwechsel STFLG

bei der Erbringung von Personenverkehrsdiensten

Materialien zu § 9Betreiberwechsel STFLG

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar STFLG
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 9

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Maßgeblich sind unmittelbare Erforderlichkeit für die übergehende Leistung und Beschäftigung zum Bekanntmachungsstichtag. Die bisherigen Bedingungen umfassen die anzuwendenden Tarifverträge. Der Altbetreiber muss binnen sechs Wochen informieren oder Einsicht gewähren; seine Aufwendungen sind zu erstatten.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar STFLG

Ihre relevanten Gesetze ohne erneutes Suchen

Tipp: Starten Sie diese Bookmark-Aktion auf genau der Seite, die Sie speichern möchten – etwa auf der Hauptseite Ihres Rechtsgebiets oder bei Ihrem bevorzugten Gesetz.

Bookmark hinzufügen

Speichern Sie die aktuell geöffnete Vergabevorschriften.de-Seite und wählen Sie als Ordner am besten die „Lesezeichenleiste“.

Ihr Browser
  1. Im Browsermenü „Lesezeichen hinzufügen“ wählen.
Tastenkombination Strg+D

Lesezeichenleiste einblenden

Danach blenden Sie die Lesezeichenliste am besten mit der nachfolgenden Tastenkombination dauerhaft ein. Dadurch genügt ein Klick zu allen relevanten Gesetzen.

Öffnen Sie im Browsermenü die Lesezeichenleiste.

Tastenkombination Strg+Umschalt+B