§ 5Freistellungsverkehre STFLG
§ 5Freistellungsverkehre
Für die Vergabe öffentlicher Aufträge über Leistungen für Verkehre im Sinne von § 2 Absatz 3 gilt § 3 Absatz 5 entsprechend.
Die Verweisung unterscheidet diese Beförderungen vom regulären Personenverkehrstarif nach § 4. Ob ein Auftrag in diese Gruppe fällt, richtet sich nach § 2 Absatz 3, nicht allein nach seiner Bezeichnung als Schülerbeförderung.
Stand
Oktober 2026