Bundesland

§ 58 SektVO

Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen

Materialien zu § 58 SektVO

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar SektVO
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 58

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Bei Bauleistungen greift die Datenpflicht, wenn entsprechende Geräte oder Ausrüstungen mitgeliefert werden. In geeigneten Fällen ist eine Lebenszykluskostenanalyse zu verlangen. Soll der Energieverbrauch die Zuschlagswertung beeinflussen, müssen Maßstab und Gewichtung vorher feststehen; bei Bauleistungen setzt dies außerdem einen wesentlichen Anteil der Geräte- oder Ausrüstungslieferung voraus.

Nachweise

Julia Gielen/Moritz Püstow, Klimaverträgliches Bauen – Teil 1 – Vergaberechtliche Anreize zur Senkung der Treibhausgasemissionen, NZBau 2024, 528.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar SektVO

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