§ 3 STFLG-VO kontrollsystem
Aufgabe der Prüfbehörde Tariftreue
1Aufgabe der Prüfbehörde Tariftreue ist es, zu kontrollieren, ob die gemäß §§ 3 bis 7 und § 9 des Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetzes festgeschriebenen Verpflichtungen ordnungsgemäß durch die Auftragnehmer und deren Nachunternehmer eingehalten werden.2Zu diesem Zweck hat die Prüfbehörde auch zu kontrollieren, ob diese Verpflichtungen in entsprechenden Verpflichtungserklärungen zum Vertragsgegenstand gemacht wurden.