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§ 5 VSVgV

Dienstleistungsaufträge

Materialien zu § 5 VSVgV

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VSVgV
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 5

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Für Anhang-II-Dienstleistungen beschränkt die Vorschrift das VSVgV-Regime auf Leistungsbeschreibung und Vergabebekanntmachung. Das beseitigt nicht automatisch sonstige Bindungen aus dem GWB oder Unionsrecht. Bei gemischten Dienstleistungen entscheidet das Wertübergewicht; eine bloße Etikettierung des Gesamtauftrags ersetzt die sachliche Zuordnung der Leistungsteile nicht.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VSVgV

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