Nr. 7.1.2 KorruR
Strikte Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften
1Zur Verhinderung von Manipulationen im Vergabewesen sind die jeweils aktuell geltenden Vergabevorschriften unter Beachtung der ergänzenden Hinweise in Anlage 1 strikt einzuhalten. 2Soweit Vergabehandbücher (zum Beispiel VHB Bayern, VHL Bayern, VHF Bayern) eingeführt sind, haben deren Regelungen Vorrang gegenüber Anlage 1.