Nr. 6 AV ILO-Kernarbeitsnormen
6 Vertragsbedingungen/Formulare
16.1 Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 BerlAVG vereinbaren die öffentlichen Auftraggeber mit den Auftragnehmern Vertragsbedingungen über die Einhaltung der Vergabebestimmungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß § 8 BerlAVG.2Hierfür stehen folgende Formblätter zur Verfügung: Wirt 2140 (Teil A) für Liefer- und Dienstleistungen; V 247 F (Teil A) für Bauleistungen.
16.2 Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2-6, Abs. 2 BerlAVG sind weitere Vertragsbedingungen zu vereinbaren, insbesondere auch über die Kontrolle der vorgenannten Maßnahmen sowie Sanktionsmöglichkeiten bei Verstoß hiergegen.2Hierfür stehen folgende Formblätter zur Verfügung: Wirt-2144 (Teil B) für Liefer- und Dienstleistungen; V 255 F (Teil B) für Bauleistungen.