Hintergrund und Ziele der Gesetzesnovelle
Die niedersächsische Landesregierung hat die Novellierung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) auf den Weg gebracht, um den Beschluss des Koalitionsvertrags "Öffentliches Geld nur für Gute Arbeit" konsequent umzusetzen. Zukünftig sollen öffentliche Aufträge des Landes, der kommunalen Einrichtungen und weiterer öffentlicher Auftraggeber nur Unternehmen bekommen, die tarifliche Löhne zahlen.
Im Mittelpunkt steht die Gewährleistung von tariflichen Mindestentgelten bei der Durchführung öffentlicher Aufträge. Unternehmen sind verpflichtet, bei der Angebotsabgabe zu erklären, dass sie ihren Beschäftigten das gesetzlich festgelegte Mindestentgelt zahlen, dessen Höhe per Rechtsverordnung anhand eines repräsentativen Branchentarifvertrages bestimmt wird (sog. Verordnungsmodell).
Neue Landeskontrollstelle zur Einhaltung tariflicher Standards
Mit der geplanten Novelle entsteht außerdem eine spezialisierte Landeskontrollstelle, die kontrolliert, ob die tarifbezogenen Anforderungen erfüllt werden. Diese Kontrollstelle erhält hoheitliche Kompetenzen und wird sowohl stichprobenartig als auch aus konkretem Anlass heraus prüfen, ob Anbieter die verbindlich festgelegten tariflichen Mindestarbeitsbedingungen tatsächlich einhalten. Ziel ist die Unterstützung kommunaler Auftraggeber bei der wirksamen praktischen Umsetzung des neuen Gesetzes.
Fingierter Betriebsübergang im ÖPNV-Bereich
Speziell im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) wird mit der Novelle ein sogenannter "fingierter Betriebsübergang" eingeführt. Dadurch wechselt künftig das Personal bei Ausschreibungen automatisch zum neuen Betreiber, einschließlich der bestehenden Arbeitsbedingungen. Diese Neuregelung soll dazu beitragen, Lohndumping zu vermeiden und die bestehenden Arbeitsverhältnisse bei Betreiberwechsel besser zu schützen.
Anpassung der Wertgrenzen für Direktvergaben
Parallel zur Novelle des NTVergG soll auch die Wertgrenzenverordnung des Landes angepasst werden. Die bisher geltenden Grenzwerte für Direktvergaben von derzeit 1.000 Euro (für Liefer- und Dienstleistungen) und 3.000 Euro (für Bauleistungen) sollen einheitlich auf 20.000 Euro angehoben werden. Besonders profitiert hiervon der Bildungsbereich – für Schulen ist sogar eine Erhöhung der Direktvergaben bis zu einem Betrag von 100.000 Euro vorgesehen.
Mit dieser Anhebung sollen kleinere Aufträge deutlich einfacher, schneller und effizienter vergeben werden können. Lehrkräfte und Schulen profitieren insbesondere von der Vereinfachung bei der Organisation und Durchführung von Klassenfahrten, Ganztagsangeboten oder Schulbuchbeschaffungen.
Stellungnahmen der verantwortlichen Ministerien
Arbeitsminister Dr. Andreas Philippi hebt hervor, dass mit der Novelle „ein fairer Wettbewerb unterstützt, Verzerrungen durch Dumpinglöhne verhindert und die Beschäftigten geschützt“ werden sollen. Der Minister betont den Grundsatz des Koalitionsvertrags, öffentliches Geld nur für Arbeitgeber bereitzustellen, die nach Tarif bezahlen, als zentrales Anliegen und wichtigen Bestandteil des niedersächsischen Masterplans „Gute Arbeit“.
Wirtschaftsminister Olaf Lies spricht sich für klare und praxistaugliche Regelungen aus, die einerseits unternehmerfreundlich und andererseits rechtssicher sowie effizient umsetzbar sind. Ziel sei es, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und Lohndumping effektiv zu verhindern, zugleich aber auch den bürokratischen Aufwand für öffentliche Auftraggeber möglichst gering zu halten.
Kultusministerin Julia Willi Hamburg begrüßt insbesondere die erhebliche Erleichterung bei Direktvergaben im Schulbereich und hebt hervor, dass dadurch Schulen wesentlich entlastet würden. Insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender Anforderungen durch Ganztagsschulen sei dies eine sehr wichtige Erleichterung.
Fazit und Ausblick
Die geplanten Neuregelungen im Rahmen der Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes sowie die parallele Erhöhung der Direktvergabe-Wertgrenzen sollen nach Angabe der Niedersächsischen Staatskanzlei ein hohes Maß an tarifpolitischer Gerechtigkeit und Effizienz im Vergabeprozess gewährleisten. Sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Arbeitnehmer würden von rechtssicheren Rahmenbedingungen, klaren Vorschriften und gleichzeitig reduzierten bürokratischen Vorgänge profitieren. Sobald alle Ressorts dem Vorhaben zugestimmt haben, sollen die geplanten Veränderungen zeitnah umgesetzt werden.
Weiterführende Vorschriften
Die Neuregelungen ergänzen bestehende Vorschriften des Vergaberechts, insbesondere relevant waren und sind hierbei auch: