Nr. 3 VV § 55 LHO BB
3 Wertgrenzen
3.1 Bei der Vergabe von Bauleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - VOB Teil A, Abschnitt 1 (VOB/A) ist eine Beschränkte Ausschreibung oder eine Freihändige Vergabe auch zulässig, wenn der Auftragswert 1.000.000 Euro voraussichtlich nicht überschreitet.
1Wird hiervon Gebrauch gemacht, sind mindestens drei geeignete Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern.2Nummer 2.5 bleibt unberührt.
13.2 Abweichend von § 3a Absatz 4 Satz 1 VOB/A können Bauleistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden (Direktauftrag).2Zwischen den beauftragten Unternehmen soll gewechselt werden.
3.3 Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte ist eine Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb nach § 12 UVgO oder eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nach § 11 UVgO grundsätzlich zulässig, solange der geschätzte Auftragswert den jeweiligen EU-Schwellenwert nach § 106 GWB nicht erreicht.
13.4 Abweichend von § 14 Satz 1 UVgO können Leistungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden (Direktauftrag).2Zwischen den beauftragten Unternehmen soll gewechselt werden.
3.5 Für die in den Nummern 3.1 bis 3.4 genannten Werte gilt:
• Wird eine Leistung in Lose aufgeteilt, so ist für das Erreichen der Wertgrenzen nach den Nummern 3.1 bis 3.4 die Summe der addierten Lose maßgeblich.
1• Die Vergabestelle informiert über beabsichtigte Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb oder Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sowie Freihändige Vergaben ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 100.000 Euro auf dem Vergabemarktplatz.2Die Bekanntmachung hat dabei grundsätzlich 14 Tage vor der ersten Kontaktaufnahme mit den ausgewählten Auftragnehmern zu erfolgen.