Nr. 4 VV § 55 LHO BB
4 E-Vergabe und Bekanntmachungen
4.1 Ab dem 18. Oktober 2018 ist gemäß § 81 Satz 1 VgV die E-Vergabe für den Anwendungsbereich des GWB verpflichtend.
4.2 Im Anwendungsbereich der UVgO soll die Durchführung der Vergabeverfahren ebenfalls als E-Vergabe erfolgen.
§ 7 Absatz 1, § 28 Absatz 2 Nummer 9 erste Alternative, § 29 Absatz 1 und § 38 Absatz 2 und 3 UVgO sind jedoch insoweit nicht verpflichtend.
4.3 Entsprechend dem jeweils geltenden Runderlass des für Inneres zuständigen Ministeriums ist die elektronische Vergabeplattform „Vergabemarktplatz Brandenburg“ zu nutzen.