Nr. 7 VV-NB
7. Inkrafttreten
1Dieser RdErl. tritt am 08.11.2023 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft.2Diese Verwaltungsvorschriften finden Anwendung für Vergaben, die nach dem 01.12.2023 begonnen haben.
An die Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung (Landesregierung und die ihr unmittelbar nachgeordneten Landesbehörden)
Nachrichtlich:
An die übrigen niedersächsischen öffentlichen Auftraggeber nach § 2 Abs. 5 NTVergG i. V. m. den §§ 99 sowie 100 GWB