Nr. 3 Vorläufige VV § 55 LHO NRW
3 Digitalisierung der Beschaffung
1Alle Vergabeverfahren sind mit dem Vergabemanagementsystem (VMS) des Landes Nordrhein-Westfalen durchzuführen.2Dies gilt nicht für Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen, soweit sie keinen Zugang zum Landesverwaltungsnetz haben.
Für Veröffentlichungen im Vergabeverfahren, zur Bereitstellung von Vergabeunterlagen, zur Kommunikation im Vergabeverfahren und zur Einholung elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sowie gegebenenfalls elektronischer Interessensbestätigungen und Interessensbekundungen ist der Vergabemarktplatz des Landes NRW (VMP) auf der Internetseite www.evergabe.nrw.de zu nutzen.
1Direktaufträge sind elektronisch zu dokumentieren und abzubilden.2Weiteres hierzu wird von dem für Finanzen zuständigen Ministerium auf dem Erlasswege geregelt.