Nr. 3 Vergabe-Rundschreiben 2025
Anwendung der Regelungen bei Zuwendungsmaßnahmen
1Die vorgenannten Regelungen sollen gleichermaßen für Zuwendungsempfänger (§§ 23, 44 LHO) gelten, die die VOB/A und Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) nach dem bestehenden Zuwendungsrecht anzuwenden haben.2Dies ist den Zuwendungsempfängern rechtzeitig mitzuteilen und im Zuwendungsbescheid klarzustellen.