Nr. 4 Vergabe-Rundschreiben 2025
Inkrafttreten und Geltungsbereich
1Dieses Rundschreiben gilt ab 1. Januar 2025 bis zum Inkrafttreten einer Neufassung oder Änderung der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen.2Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift vom 18. August 2021 (MinBl.3S. 91) weiter.
Die Regelungen für Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte bleiben unberührt.
1Ich bitte die Ressorts, die Vergabestellen sowie die Bewilligungsbehörden ihres Geschäftsbereichs entsprechend zu informieren.2Dieses Rundschreiben ist auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau abrufbar.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Schmitt