Bundesland

Art. 102 RL 2014/25/EU

Verwaltungszusammenarbeit

Materialien zu Artikel 102 RL 2014/25/EU

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar RL 2014/25/EU
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu Artikel 102

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Informationen zu Ausschluss, Eignung, Zertifikaten und Niedrigpreisen sollen zuverlässig austauschbar sein. Vertraulichkeit und geltendes Datenschutzrecht bleiben zu beachten. Ein ausländischer Nachweis darf nicht allein wegen aufwendiger Prüfung pauschal zurückgewiesen werden.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar RL 2014/25/EU

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