Artikel 14 RL 2014/25/EU
Förderung von Öl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle oder anderen festen Brennstoffen
Unter diese Richtlinie fallen Tätigkeiten zur Nutzung eines geografisch abgegrenzten Gebiets zum Zwecke
- a)der Förderung von Öl oder Gas,
- b)der Exploration oder Förderung von Kohle oder anderen festen Brennstoffen.