Bundesland

Art. 33 RL 2014/25/EU

Besonderen Vorschriften unterliegende Aufträge

Materialien zu Artikel 33 RL 2014/25/EU

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar RL 2014/25/EU
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu Artikel 33

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die bezeichneten historischen Freistellungen bedeuten keine uneingeschränkte Beschaffungsfreiheit. Nichtdiskriminierung und wettbewerbliche Information bleiben zu gewährleisten. Die eigenständige Wettbewerbsbefreiung nach Artikel 34 ist daneben gesondert zu prüfen.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar RL 2014/25/EU

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