Bundesland

Art. 54 RL 2014/25/EU

Elektronische Kataloge

Materialien zu Artikel 54 RL 2014/25/EU

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar RL 2014/25/EU
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu Artikel 54

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Bei Datenentnahme für einen konkreten Abruf müssen Unternehmen vorher informiert werden und Gelegenheit zur Kontrolle erhalten. Ein allgemeiner Warenkatalog ist nicht schon ohne Weiteres ein verbindliches Angebot zu jedem späteren Bedarf. Formatvorgaben müssen den elektronischen Zugangsanforderungen entsprechen.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar RL 2014/25/EU

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