Bundesland

Art. 95 RL 2014/25/EU

Anwendungsbereich

Materialien zu Artikel 95 RL 2014/25/EU

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar RL 2014/25/EU
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu Artikel 95

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Bei Verbindung mit einem anschließenden Dienstleistungsauftrag ist dessen geschätzter Wert einzubeziehen. Auch selbständige Wettbewerbe mit Preisen und Zahlungen können erfasst sein. Die Wahl der Wettbewerbsform darf deshalb nicht zur künstlichen Unterschreitung des Schwellenwerts führen.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar RL 2014/25/EU

Ihre relevanten Gesetze ohne erneutes Suchen

Tipp: Starten Sie diese Bookmark-Aktion auf genau der Seite, die Sie speichern möchten – etwa auf der Hauptseite Ihres Rechtsgebiets oder bei Ihrem bevorzugten Gesetz.

Bookmark hinzufügen

Speichern Sie die aktuell geöffnete Vergabevorschriften.de-Seite und wählen Sie als Ordner am besten die „Lesezeichenleiste“.

Ihr Browser
  1. Im Browsermenü „Lesezeichen hinzufügen“ wählen.
Tastenkombination Strg+D

Lesezeichenleiste einblenden

Danach blenden Sie die Lesezeichenliste am besten mit der nachfolgenden Tastenkombination dauerhaft ein. Dadurch genügt ein Klick zu allen relevanten Gesetzen.

Öffnen Sie im Browsermenü die Lesezeichenleiste.

Tastenkombination Strg+Umschalt+B