§ 11 STFLG-VO gebaeudereinigung
Inkrafttreten
1Diese Verordnung tritt am 1. April 2025 in Kraft.2Gleichzeitig tritt die Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Gebäudereinigerhandwerk vom 15. Februar 2023 (Amtsbl.3I S. 211) außer Kraft.
Saarbrücken, den 9. März 2025
1Der Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Dr.2Jung