§ 11 STFLG-VO sicherheit
Inkrafttreten
1(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Erste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Wach- und Sicherheitsgewerbe vom 20. Januar 2023 (Amtsbl.2I S. 139) außer Kraft.
Saarbrücken, den 14. Juni 2024
1Der Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Dr.2Jung