ST

§ 20 TVergG LSA

Verfahrensbeteiligte, Beiladung

Materialien zu § 20 TVergG LSA

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar TVergG LSA
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 20

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Das betrifft insbesondere den vorgesehenen Zuschlagsempfänger, wenn die Entscheidung seine Position beeinträchtigt. Die bloße Teilnahme an der ursprünglichen Ausschreibung begründet noch nicht automatisch die Beteiligtenstellung im Nachprüfungsverfahren.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar TVergG LSA

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