ST

§ 25 TVergG LSA

Ausgleich für Kosten

Materialien zu § 25 TVergG LSA

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar TVergG LSA
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 25

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die Millionensumme wird auf kommunale Gruppen und anschließend nach Einwohnerzahl sowie Fläche verteilt. Der Anspruch ist kein Ersatz konkreter Kosten jedes einzelnen Verfahrens. Verbandsgemeinden erhalten den satzungsrechtlich bestimmten Anteil über ihre Mitgliedsgemeinden.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar TVergG LSA

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