Nr. 1.2.1 Kommunale Vergabegrundsätze Bayern
Nr. 1.2.1
1Ein Direktauftrag ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens ist gemäß Art. 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BayWiVG zulässig
- –bei der Vergabe von Bauleistungen bis zu einer Wertgrenze von einschließlich 250 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) und
- –bei der Vergabe von Liefer-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen bis zu einer Wertgrenze von einschließlich 100 000 Euro (ohne Umsatzsteuer).