Nr. 1.2.4 Kommunale Vergabegrundsätze Bayern
Nr. 1.2.4
1Unabhängig vom Auftragswert steht dem Auftraggeber bei den nachfolgenden Vergaben neben der Öffentlichen Ausschreibung und der Beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb auch die Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb nach seiner Wahl zur Verfügung:
- –Abweichend von § 23 Abs. 2 VOB/A Vergabe von Verträgen über die Durchführung eines Bauauftrags, bei dem die Gegenleistung für die Bauarbeiten statt in einem Entgelt in einem befristeten Recht auf Nutzung der baulichen Anlage, gegebenenfalls zuzüglich der Zahlung eines Preises besteht (Baukonzessionen);
- –Vergabe von Aufträgen durch Sektorenauftraggeber zum Zweck der Ausübung einer Sektorentätigkeit nach § 102 GWB im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung.