Materialien zu § 10 NTVergG
KI-Kommentierung zu § 10
Auslegung
Herstellung, Lieferung, Nutzung und Entsorgung bieten mögliche Anknüpfungspunkte. Die Anforderungen müssen in der Leistungsbeschreibung erkennbar und sachlich mit dem Auftrag verbunden sein. Allgemeine Unternehmensumweltpolitik ohne Leistungsbezug genügt hierfür nicht.
Rechtsprechung
EuGH, Urteil vom 17.9.2002 – C-513/99, Concordia Bus Finland, NZBau 2002, 618. Auftragsbezogene Umweltkriterien sind bei transparenter und diskriminierungsfreier Ausgestaltung zulässig; ihre Erfüllbarkeit durch nur wenige Anbieter beweist allein keine Bevorzugung.
EuGH, Urteil vom 10.5.2012 – C-368/10, Kommission/Niederlande (Max Havelaar), NZBau 2012, 445. Die damalige Gütezeichenverwendung und unbestimmte Nachhaltigkeitsanforderungen waren rechtswidrig; die spätere ausdrückliche Gütezeichenregelung ist gesondert zu beachten.
Nachweise
Julia Gielen/Moritz Püstow, Klimaverträgliches Bauen – Teil 1 – Vergaberechtliche Anreize zur Senkung der Treibhausgasemissionen, NZBau 2024, 528.
Stand
Oktober 2026