§ 18 NTVergG
Inkrafttreten
1Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.2Abweichend von Satz 1 treten § 3 Abs. 3 und 4, § 4 Abs. 4 und 5, § 5 Abs. 2 sowie § 12 Abs. 2 am Tag nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.
Einzelne Verordnungsermächtigungen wurden vorgezogen, um die Durchführung vorzubereiten. Für heutige Vergaben sind spätere Änderungs- und Übergangsregelungen maßgeblich; die ursprüngliche Schlussvorschrift darf nicht isoliert gelesen werden.
Stand
Oktober 2026