Nr. 4.1 Vergabeerlass 2025
Nr. 4.1
Die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und die
1Grundsätze von Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung sind auch bei der Inanspruchnahme der Wertgrenzen zu beachten.2Es sind geeignete organisatorische und personelle Vorkehrungen zu treffen, um einen fairen Wettbewerb zwischen den Bietern sicherzustellen und die Manipulationsgefahr zu minimieren.3Insbesondere darf bei der Ermittlung des Angebots, auf das der Zuschlag erteilt werden soll, weder mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit der Sicherung örtlicher Arbeitsplätze noch mit gewerbesteuerlichen Erwägungen von den Grundsätzen des freien und fairen Wettbewerbs und der Gleichbehandlung abgewichen werden.4Eine Bevorzugung ortsansässiger Bieter ist damit nicht zulässig.5In Ausnahmefällen können Besonderheiten des Auftrags die räumliche Nähe des Unternehmens zum Leistungsort erfordern.6Die entsprechenden Anforderungen müssen in den Vergabeunterlagen dokumentiert werden.