Nr. 4.4 Vergabeerlass 2025
Nr. 4.4
Bei beschränkten Ausschreibungen werden folgende Maßnahmen empfohlen:
• Formlose Information der Fachöffentlichkeit über größere Bau- oder Beschaffungsvorhaben in geeigneten Medien und Aufforderung an Unternehmen, ihr Interesse an der Beteiligung zu bekunden;
• Aufforderung von in der Regel drei bis acht Bewerbern zur Abgabe eines Angebots, abhängig von Marktsituation und Auftragswert.