Bundesland

§ 44 VSVgV

Übergangsbestimmung

Materialien zu § 44 VSVgV

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VSVgV
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 44

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Der Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung ist einschließlich eines anschließenden Nachprüfungsverfahrens maßgeblich. Die Vorschrift ist keine allgemeine Übergangsklausel für jede spätere Änderung der VSVgV. Für spätere Reformen ist deren eigenes Übergangsrecht zu prüfen.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VSVgV

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