Bundesland

Materialien zu § 44a VSVgV

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VSVgV
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 44a

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die Verweisung auf den inzwischen weggefallenen § 83 Abs. 2 VgV verlängert die Übergangsphase nicht unbefristet. Für neue Verfahren sind die aktuellen eForms-Vorgaben anzuwenden. Bei historischen Verfahren muss der ursprünglich maßgebliche Übergangszeitpunkt anhand der damaligen Fassung bestimmt werden; heutige Formulare dürfen nicht rückwirkend zur Prüfung herangezogen werden.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VSVgV

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