Bundesland

§ 23 VOB/A

Baukonzessionen

Materialien zu § 23 VOB/A

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 23

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die Gegenleistung umfasst ein Nutzungsrecht und ein relevantes Betriebsrisiko im Sinne der aktuellen gesetzlichen Abgrenzung. Zahlungsaufschub oder Betreiberetikett genügt nicht. Öffentliche Zuzahlung schließt eine Konzession nicht aus; vollständige Kosten- und Einnahmengarantie kann das Risiko beseitigen.

§§ 1 bis 22 gelten nur sinngemäß unter Berücksichtigung von Laufzeit und Einnahmen. Oberhalb der Schwelle verdrängt § 23 das besondere Konzessionsrecht nicht.

Rechtsprechung

EuGH, Urteil vom 10.9.2009 – C-206/08, Eurawasser, ECLI:EU:C:2009:540. Auch ein begrenztes branchenbedingtes Betriebsrisiko kann eine Konzession tragen, wenn der Betreiber das tatsächlich bestehende relevante Risiko übernimmt.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A

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