Teil 3 Beschaffungsmanagementerlass
: Zuständigkeit der Zentralen Beschaffungsstellen und
Teil 3: Zuständigkeit der Zentralen Beschaffungsstellen und Aufgabenverteilung
3.1 HCC
Das HCC ist die ZBSt für sämtliche im Land Hessen benötigten Liefer- und Dienstleistungen.
3.1.1 Abgrenzung
Ausgenommen hiervon sind die Liefer- und Dienstleistungen, die dem Zuständigkeitsbereich der HZD oder des HPT zuzuordnen sind, sowie die Beschaffungen, die im Rahmen der Erstausstattung von Gebäuden durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen vorgenommen werden, und solche, die die Bedarfsstelle gemäß Ziffer 4.2 selbst beschaffen kann.
3.2.2 Vordruckverwaltung
1Beim HCC befindet sich das Vordrucklager der hessischen Landesverwaltung.2Aus dem Vordrucklager des HCC werden die Bedarfsstellen beliefert.3Im Interesse einer wirtschaftlichen Lagerhaltung ist nach Möglichkeit den Bestellungen der Bedarf mindestens für das folgende Halbjahr zugrunde zu legen.
3.2 HZD
Die HZD ist die ZBSt des Landes Hessen für Anlagen, Geräte und Kommunikationseinrichtungen (zum Beispiel digitale Nebenstellenanlagen) sowie Liefer- und Dienstleistungen der Informationstechnik (IT) einschließlich der Multifunktionsgeräte (MFG).
3.3 HPT
1Das HPT ist die ZBSt des Landes Hessen für polizeiliche Beschaffungen (siehe hierzu § 95 Abs. 1 HSOG in der jeweils gültigen Fassung).2Darüber hinaus ist das HPT zuständig für die Beschaffung von Dienstbekleidung und Sonderbekleidung der Justiz.
3.4 Abstimmungen zwischen HCC, HZD und HPT
Von den Zuständigkeiten der einzelnen ZBSt kann im Einzelfall abgewichen werden, wenn im Hinblick auf Mengenvorteile oder wegen spezieller Fachkenntnisse oder Erfahrungen dadurch eine wirtschaftlich sinnvollere Beschaffung möglich ist.
1Darüber hinaus kann es zu Überschneidungen der zugewiesenen Zuständigkeiten der ZBSten kommen.2In einem solchen Fall vereinbaren die ZBSten, welche von ihnen im Einzelfall Liefer- und Dienstleistungen beschafft.
Soweit eine Einigung zwischen dem HPT und einer ZBSt des Finanzressorts nicht erzielt wird, entscheiden HMdF und HMdI einvernehmlich.