Beschaffungsmanagementerlass
Präambel
1Bezug: Erlass vom 7. November 2022 (StAnz.2S. 1288)
Präambel:
1Der Erlass regelt die Grundsätze, die Zuständigkeiten und die Aufgabenverteilung bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen durch eine Zentrale Beschaffungsstelle (ZBSt).2Ferner regelt der Erlass die grundsätzliche Zusammenarbeit der ZBSt mit den einzelnen Bedarfsstellen des Landes Hessen.
Ausgenommen von diesem Erlass sind sämtliche Leistungen, die der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) unterliegen sowie Architekten- und Ingenieurleistungen.
Die geltenden materiellen Vergaberechtsvorschriften werden durch diesen Erlass nicht berührt.
Der Erlass besteht aus sechs Teilen: Teil 1 - Allgemeiner Teil Teil 2 - Allgemeine Grundsätze
Teil 3 -— Zuständigkeit der Zentralen Beschaffungsstellen und Aufgabenverteilung
Teil 4 - Durchführung von Beschaffungen
Teil 5 -— Vergabeplattform, Wettbewerbsregister und Statistik
Teil 6 - Sonstiges
Im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) ergehen folgende Regelungen: